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Budget 2017: Investitionen werden selber finanziert, so die Stadt Olten – Mittelfristig Steuererhöhungen

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sko – Im Mediencommuniqué der Stadt Olten vom 28. September 2016 informiert die Stadtkanzlei über das Budget 2017 der Stadt Olten. Dieses weist einen Gewinn von 2,875 Mio. Franken aus. Mit einem Selbstfinanzierungsgrad von 97,2% erreicht der Stadtrat weitgehend das Ziel, für die vorgesehenen Investitionen von 10,5 Mio. Franken keine Neuverschuldung eingehen zu müssen. Der Steuerfuss soll vorerst bei 108% bleiben.

In den letzten Jahren war die Budgetierung und Planung des Finanzhaushalts der Stadt Olten vor allem durch Bemühungen um Spar- und Ertragssteigerungen geprägt. Der Stadtrat hat dabei sowohl bei den Aufwandpositionen der Erfolgsrechnung als auch bei den Ausgabenpositionen der Investitionsrechnung den Sparhebel stark angesetzt und auf viele Investitionsprojekte verzichtet. Er hat aber auch die Ertragspositionen optimiert oder erhöht. Bereits im Budget 2016 mit rund 1 Mio. Franken Verlust, aber einem immer noch unbefriedigenden Selbstfinanzierungsgrad war ein erster Silberstreifen am Horizont erkennbar. Bei einem Aufwand von – ohne interne Verrechnungen – 95‘730‘550 Franken und einem Ertrag von 98‘606‘040 Franken rechnet nun der Oltner Stadtrat im kommenden Jahr mit einem Mehrertrag von 2‘875‘490 Franken. Dieser setzt sich zusammen aus einem operativen Gewinn von rund 1,44 Mio. Franken und einem Gewinn aus Finanzierung von rund 1,43 Mio. Franken. Massgeblich zum Ergebnis trägt der tiefere Finanzausgleich für das Jahr 2017 bei: Gegenüber dem Vorjahr kann dieser nun rund 3,5 Mio. Franken tiefer budgetiert werden.

Gegenüber dem Budget 2016 muss indessen bei den Personalkosten mit einem Mehraufwand von rund 260‘000 Franken (+0.7%) gerechnet werden, verursacht durch höhere Besoldungskosten für Lehrkräfte (+504‘000 Franken) sowie tiefere Überbrückungsrenten für Lehrkräfte (-256‘000 Franken). Entgegen dem Trend der Vorjahre musste der Sachaufwand wieder erhöht werden (+642‘000 Franken oder +4.3%). Gründe dafür sind teilweise laut neuem Rechnungsmodell HRM2 vorgeschriebene Transfers aus der Investitionsrechnung in die Erfolgsrechnung, da die Mindestgrenze für eine Aktivierung nicht mehr gegeben ist, bisher nicht im Budget ausgewiesene Arbeiten der sbo im Zusammenhang mit der Weihnachtsbeleuchtung, einmalige Anlässe oder auch Mehrkosten im Zusammenhang mit den bevorstehenden Wahlen im Jahr 2017.

Der Transferaufwand für das Jahr 2017 ist rund 2‘790‘000 Franken tiefer als im Budgetjahr 2016. Ausschlaggebend sind vor allem der tiefere Finanzausgleich, hohe Mehrkosten für die Ergänzungsleistungen der AHV und IV (+803‘000 Franken) sowie tiefere Beiträge an die gesetzliche Sozialhilfe (-481‘000 Franken)

Bei den Steuereinnahmen rechnet der Stadtrat mit einem Mehrertrag von rund 2‘765‘000 Franken. Rund 1,2 Mio. Franken davon stammen von natürlichen Personen und Personen, welche der Quellensteuer unterliegen, rund 1,4 Mio. Franken beträgt die Zunahme bei den juristischen Personen.  Der Finanzertrag fällt hingegen rund 1,5 Mio. Franken tiefer aus als im Budget 2016. Dies ist ausschliesslich auf den Wegfall der im Jahr 2016 budgetierten Buchgewinne aus dem Verkauf von Liegenschaften zurückzuführen.

Die Nettoinvestitionen für das Jahr 2017 betragen 10‘492‘000 Franken und sind 2‘462‘000 Franken höher als im Vorjahr. Mit einem Investitionsanteil von 11.2% (Bruttoinvestitionen im Verhältnis des Gesamtaufwandes) sind die Investitionen jedoch eher tief gehalten. Dies bewusst, da es sich der Stadtrat zum Ziel gesetzt hat, sämtliche Investitionen aus dem operativen Cashflow, der sich 2017 auf rund 10,2 Mio. Franken beläuft, bezahlen zu können; dies wird mit einem Selbstfinanzierungsgrad von 97,2% weitgehend erreicht. Nur so ist gewährleistet, dass die Stadt sich nicht weiter mit Fremdkapital eindecken muss und die bereits sehr hohe Pro-Kopf-Verschuldung von 4696 Franken nicht weiter ansteigt.            sko


 

Finanz- und Investitionsplan 2017-2023: Sorgenfalten wegen Grossinvestitionen

sko – Der Stadtrat von Olten hat den Finanzhaushalt in den letzten drei Jahren stabilisieren können und kann nun in einen geordneten Finanzalltag übergehen. Mit dem jetzigen Steuerfuss bleiben jedoch die Möglichkeiten für Entwicklungsinvestitionen sehr beschränkt. Für die beiden Grossprojekte Bahnhofplatz sowie Personenunterführung Hammer fasst der Stadtrat daher eine temporäre Anpassung des Steuersatzes für drei Jahre auf 115% ins Auge. Er soll aber nach der Realisierung der beiden Grossprojekte wieder auf 110% gesenkt werden.

Konkret sieht der Stadtrat ein Investitionsvolumen für die Jahre 2017 bis 2023 von 78.65 Mio. Franken vor; zum Vergleich: im Investitionsplan 2011 bis 2017 waren es noch mehr als 169 Mio. Franken. Rund die Hälfte der Investitionen gehen in den Werterhalt, rund 16 Mio. Franken sind für den neuen Bahnhofplatz und rund 9,5 Mio. Franken für die Personenunterführung Hammer vorgesehen. Die generelle durchschnittliche Selbstfinanzierung beträgt rund 90%. Im aktuellen Finanzplan ist noch kein neues Schulhaus aufgeführt, obwohl gemäss aktuell geltenden Schülerzahlen und Klassengrössen ein solches wahrscheinlich notwendig wird. Je nach Ausführungsvariante, die 2017 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie evaluiert werden soll, werden sich die Investitionen zwischen 6 und 30 Mio. Franken bewegen.

Im Weiteren gilt es vor allem die Kostenentwicklung im Bereich der gesetzlichen Sozialhilfe und neu auch die Beiträge an die Ergänzungsleistungen der AHV und IV sowie die Beiträge an die Pflegekostenfinanzierung im Auge zu behalten. Gerade die Kosten für die Ergänzungsleistungen und die Pflegekostenfinanzierungen sind durch die Stadt selbst nicht steuerbar, sondern werden vom Kanton an die Stadt weitergeleitet. Hier gilt es wie in allen Bereichen soweit wie möglich auch auf kantonaler Ebene den nötigen Druck für Massnahmen zur Kostensenkung aufzubauen.

Mit der bevorstehenden Einführung der Unternehmenssteuerreform III und einer damit verbundenen möglichen Plafonierung der Steuersätze bei den juristischen Personen muss die Stadt Olten gemäss den zurzeit vom Kanton gemachten Vorschlägen mit jährlichen Steuerausfällen von 9 bis 11 Mio. Franken rechnen, sofern keine Ausgleichzahlungen des Bundes an die Gemeinden weitergeben werden. Dadurch dürfte der Druck auf die Einkommens- und Vermögenssteuern weiterhin zunehmen – wenn auch durch die tieferen Steuereinnahmen im Gegenzug die Beiträge an den kantonalen Finanz- und Lastenausgleich nochmals reduziert werden dürften.

 

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