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Kurz vor Weihnachten stehen für die Stadt Olten 10 Millionen Franken auf dem Spiel

Manche Vorlagen tönen dermassen langweilig, dass einem nur schon beim Lesen des Titels fast das Sandmännchen abholt. So zum Beispiel der Punkt 4 auf der Traktandenliste der Sitzung des Stadtparlaments vom Donnerstagabend: Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten der Einwohnergemeinde der Stadt Olten.

Wenn die Stadt den Bauzonenplan verändert, also Gebiete neu in die Bauzone aufnimmt oder Industriezone in Wohnzone umwandelt, entsteht ein Planungsmehrwert. Die Besitzer*innen der Grundstücke sind plötzlich reich, denn durch die Zonenänderung hat ihr Land nun ein Vielfaches des ursprünglichen Wertes, ohne dass sie etwas dafür tun mussten.

Die Gemeinde welche die Einzonung vorgenommen hat, erhält nichts von dem Gewinn, auch wenn mit der Einzonung durchaus zusätzliche Kosten entstehen zum Beispiel durch Anbindung des neuen Wohngebietes. Um diesen Missstand zu beheben wurde im Kanton Solothurn Anfang Jahr ein entsprechendes Gesetz verabschiedet mit dem geregelt ist, dass mindestens 20 % des Planungsmehrwertes an die Gemeinde gehen. Wobei es den Gemeinden frei steht durch eine eigene Regelung diesen Anteil auf bis zu 40 % zu erhöhen. Mit der Vorlage vom Donnerstag soll nun genau diese Erhöhung auf 40 % in Olten vollzogen werden.

Vielen bürgerlichen Politikern in Olten stehen bei der Vorstellung, dass Geld an den Staat geht die Haare zu Berge. So hat die FDP dann letzte Woche auch den Antrag gestellt, dass wir in Olten nicht 40 % sondern lediglich den Minimalsatz von 20 % vom Planungsmehrwert abschöpfen. Nach dem Willen der FDP sollen möglichst nur diejenigen die das Glück haben Land zu besitzen welches ein- oder umgezont wird auch richtig fett davon profitieren.

Konkret werden in der nächsten Zeit in Olten Südwest 100’000 m2 Industriezone in Wohnzone umgewandelt. Bei einem Quadratmeterpreis von 100 Franken für das Land in der Industriezone und 600 Franken in der Wohnzone beträgt der Planungsmehrwert also so um die 50 Millionen Franken.

Und hier kommt nun eben der Antrag der FDP ins Spiel. Die FDP möchte, dass Olten nicht 40% (20 Millionen Franken) sondern lediglich das kantonale Minimum von 20% (10 Millionen) einnimmt. Geld das gerade für die bessere Anbindung des neuen Wohngebietes in Olten Südwest hoch willkommen wäre.

Die Begründung der FDP warum nur 20% erhoben werden soll tönt so: Eine höhere Ausgleichsabgabe würde das Bauen und Wohnen in Olten tendenziell verteuern: Die Landpreise würden steigen, die Mehrkosten würden in die Kalkulation der Grundeigentümer bzw. Investoren einfliessen. Die Rechnung müssten die Mieter und Landkäufer bezahlen.

Die Argumentation ist abenteuerlich um es freundlich auszudrücken. Warum sollten die Landpreise und Mieten steigen, wenn die Leute deren Land eingezont wird etwas weniger Gewinn machen. Über die Bodenpreise und die Mieten entscheidet der Markt und nicht der Fakt, dass ein Landbesitzer etwas weniger Gewinn gemacht hat bei der Einzonung seines Grundstücks.

Werden es FDP und SVP schaffen, Olten nicht nur mit dem Budget-Referendum zu blockieren sondern auch noch der Stadt bis zu 10 Millionen Einnahmen aus den anstehenden Umzonungen in Olten Südwest zu entziehen?

Am Donnerstagabend, bei der Parlamentssitzung im Stadthaus, erfahrt ihr mehr. Zuschauer*innen sind herzlich willkommen. Start 18:15.

Olten ist uns das wert – Ja zum Budget 2019

Tobias Oetiker

6 Kommentare zu “Kurz vor Weihnachten stehen für die Stadt Olten 10 Millionen Franken auf dem Spiel

  1. Mark Müller

    Hat Tobias Oetiker keine Ahnung von was er schreibt oder schreibt er absichtlich Falsches?

    Die Gemeinde, der Kanton und sogar die Kirche besteuern den Gewinn beim Grundstückverkauf bereits heute. Die Gemeinde profitiert profitiert bereits heute. Je höher die Mehrwertabschöpfung ist, desto geringer wird die Grundstückgewinnsteuer in Zukunft ausfallen.

    Die Kosten für die Anbindung werden bereits heute dem Grundstückeigentümer überwälzt (Gebühren).

    Daher ist auch die Berechnung der 10 Millionen falsch, da die Reduktion der Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt werden müsste.

    Ist das das Qualitätsniveau von olteneinfach.ch?

    • Tobias Oetiker

      Hallo Mark,
      olteneinfach.ch hat keine Redaktion, für das was ich schreibe bin ich selbst zuständig. Du scheinst dich in der Materie auszukennen. Wie müsste die Rechnnung denn aus deiner Sicht unter Einbezug der Grundstücksgewinnsteuer aussehen? Würde für Olten aus deiner Sicht mehr raus schauen, wenn der Mehrwert nur zu 20% abgeschöpft würde?
      lg
      Tobi

      • Tobias Oetiker

        Nachtrag … laut Steuerrechner kt. so wären aktuell (ohne Planungsmehrwertabschöpfung) bei einem Verkauf des Grundstücks dessen Preis sich von 10 Millionen auf 60 Millionen erhöht hat eine Grundstückgewinnsssteuer von 8 Millionen fällig, was ungefähr den 10 Millionen entspricht bei einer Planungsmehrwertabschöpfung von 20%. Bei einer Abschöpfung von 40% wärden jedoch 20 Millionen fällig, ergo geht es in Olten wie im Titel dargelegt um 10 Millionen. Danke für den Hinweis!

  2. Christian Ginsig

    Olteneinfach ist ein offenes Bürgerblog-Projekt, in welchem jede Person seine Meinung sagen kann. Der Autor steht seinerseits auch mit dem Namen für die publizierten Inhalte gerade. Olteneinfach ist keine Zeitung sondern eine Meinungsplattform zu Themen die in Olten bewegen. Diese Plattform kann durch jedermann genutzt werden.

  3. Mark Müller

    Eben nicht um 10 Millionen, da sich die Einnahmen der Stadt aus der Grundstückgewinnsteuer um 40% reduzieren werden. Die Steuer ging bisher in den normalen Haushalt und konnte für alle möglichen Projekte genutzt werden – die Mehrwertabgabe wird ja dann wohl auch in Olten für irgendetwas zweckgebunden(?). Aber unter dem Strich lohnt sich die Abschöpfung für die Stadt schon.

    Ich will aber darauf hinweisen, dass „Gemeinde …erhält nichts von dem Gewinn…“ nicht korrekt ist und dass die Erschliessungskosten via Gebühren von den Grundeigentümern finanziert werden.

    Auf kantonsebene soll die Abschöpfung für die Entschädigung bei Auszonung verwendet werden.

  4. Tobias Oetiker

    Ja das mit dem ’nichts‘ ist etwas überspitzt formuliert, aber die Grundstückgewinnsteuer fällt erst bei einem alfälligen Verkauf der Grundstücke an, und nicht dann wenn der Mehrwert entsteht. Und ja natuerlich ist das zweckgebunden. Im konkreten Fall wäre eben zum Beispiel die Finanzierung der Hammerunterführung denkbar die anscheinend nicht zu den Erschliessungskosten im engeren Sinn zählt und daher (in Olten) nicht vom Grundeigentümmer finanziert wird.

    Und 10 Millionen weil das etwa der Unterschied ist der unter dem Strich entsteht, je nach dem ob die Abschöpfung 20 oder 40 Prozent beträegt.

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