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Ich kann im Februar kein „Ja“ einlegen

Zu viele offene Punkte bei der Abstimmung über Parkplätze in der Stadt Olten.

Ich bin leidenschaftlicher Bahnfahrer, lege jährlich mehrere zehntausend Kilometer mit dem öV zurück, fahre die meisten Strecken in der Stadt Olten mit dem Elektrovelo. Das Auto ist für mich Nebensache und dennoch kann ich das mögliche neue „Parkierungsreglement“ für die Stadt Olten nicht unterstützen. Zu viele Fragen bleiben ungeklärt.

Olten erstickt in den Hauptverkehrszeiten weiterhin im Autoverkehr. Auf den Zufahrtsachsen bilden sich oft lange Schlangen. Klar fährt unter diesen Voraussetzungen niemand freiwillig Auto und schon gar nicht während der Pendlerzeiten und nicht in unsere Stadt hinein.

Nur widersprechen sich die Verantwortlichen in ihren Aussagen in der jüngsten Abstimmungsinfo zum neuen Parkierungsreglement. Das Parlament als Vertreter der Bevölkerung, sagte jüngst parteiübergreifend klar und deutlich „Ja“ zu einem Parkleitsystem, also zu einer besseren Anzeige noch freier Parkflächen für Autofahrer. Autofahrer sollen demnach einen besseren und einfacheren Zugang zu unserer Stadt Olten erhalten.

Das gleiche Parlament bewilligte dann jedoch auch ein anderes Dossier, nämlich die Änderung des Parkierungsreglements. Dessen „Stellschrauben“ darin bestehen, so kann man es nachlesen, die Verkehrsmittelwahl durch eine Verknappung der Parkplätze zu Gunsten des öV einzuschränken. Mindestens so die Interpretation der offiziellen Abstimmungsinfo der Stadt Olten.

Auszug Abstimmungsinfo der Stadt Olten

Wir finanzieren also mittels Steuergelder ein Parkleitsystem und fokussieren uns dabei auf den Autofahrer, wollen aber gleichzeitig weniger Autoverkehr durch die Verknappung des Parkraums? Der Schlusssatz der obigen Abstimmungsinfo kann für mich nur noch dahin gedeutet werden, dass bei der aktuellen verkehrlichen Ausgangslage eigentlich kein einziger Parkplatz mehr in Olten verträglich wäre, wenn man an den täglichen Stau auf den Oltner Zufahrtsstrassen denkt.

Lenkung über neue Angebote und nicht über Verbote

Sofern die Verkehrswege für Velofahrer in Olten weiter verbessert werden, Angebote wie der Velo-Bringdienst Collectors zum ökologischen Warentransport beitragen und der Langsamverkehr mit verkehrlichen Massnahmen weiter verbessert wird, findet automatisch ein Wechsel auf alternative Verkehrsträger statt. Statt in Hinterhöfen und auf Privatgrund könnte sich die Stadt zum Beispiel Gedanken machen, wo sie dem Carsharing Anbieter Mobility neue Parkplatzmöglichkeiten anbietet. Oder die Stadt könnte endlich mal mit Publibike zusammen eine Velostation für uns Oltner lancieren. Viele Oltner würden auf ein Auto verzichten, stünden genügend alternative und frei wählbare Verkehrsformen zur Verfügung.

Dem die Stadt querenden und in der Autoschlange stehenden Durchgangspendler ist unsere Oltner Parkplatzsituation ohnehin egal. Genau deshalb müssen für uns Oltner Anreize und keine Verbote her, aufs private Auto nach Möglichkeit zu verzichten. Dann macht auch ein millionenschwerer Projektkredit für ein Parkleitsystem plötzlich Sinn, wenn sich verschiedene Verkehrsträger ergänzen.

Bitte keine Bevormundung der Bevölkerung

Wieso soll die Oltner Bevölkerung nicht aus freien Stücken selber entscheiden dürfen, welche Verkehrsmittel für die individuelle Mobilität die richtigen sind? Die bestehende Lösung mit dem aktuellen Parkierungsreglement ist für mich als Bewohner vollkommen zweckmässig und so kann ich frei entscheiden, ob ich nun Bus, Bahn, Velo oder auch in Ausnahmefällen ins Auto steige. Brauche ich dazu wirklich eine neue staatliche Parkplatzregulierung? Als komplett widersinnig erachte ich eine neu einzuführende „Ersatzabgabe“. Sofern ich das neue Reglement richtig interpretiere, muss ich bei einem Hauskauf und dem damit verbundenen Umbau – ich wohne in der Zone III – neu auch eine Gebühr an die Stadt entrichten, sofern ich bei einem geplanten Bauprojekt keinen Parkplatz auf meinem Grundstück errichte? Nein danke.

Auszug Abstimmungsinfo der Stadt Olten

Und wieviele Parkplätze stehen dem Gewerbe nun tatsächlich künftig zur Verfügung? Sind es mehr, sind es weniger? Reichen diese zur Erhaltung der Arbeitgeberattraktivität in der Stadt Olten? Ich möchte ungern einem Gewerbebetrieb verunmöglichen, dass seine Mitarbeitenden zu teilweise unchristlichen Zeiten als Pendler ihren Arbeitsplatz nicht erreichen können.

So sehr ich mir noch mehr Freiflächen fürs Velo wünsche und so oft es geht auch den öV nutze, diese Vorlage zur möglichen Verknappung von Autoabstellflächen ist auch im zweiten Wurf nicht ausgegoren und auch wenn das Parlament dieses neue Regelwerk mindestens zu Teilen unterstützte, so finde ich es richtig, dass in diesem Fall das Referendum ergriffen wurde. Dies ermöglicht es der Bevölkerung, diesem für den Leser nicht ganz durchschaubaren Dokument seinen Segen zu geben oder eben nicht.

Abstimmungsinfo der Stadt Olten zum Download.

9 Kommentare zu “Ich kann im Februar kein „Ja“ einlegen

  1. Corina Bolliger

    Lieber Herr Ginsig,
    Nun muss ich doch auf einige Aussagen Ihrerseits eingehen, da sie nicht ganz der Wahrheit entsprechen.

    «Wir finanzieren also mittels Steuergelder ein Parkleitsystem und fokussieren uns dabei auf den Autofahrer, wollen aber gleichzeitig weniger Autoverkehr durch die Verknappung des Parkraums?»

    Antwort: Nein, wir finanzieren das Parkleitsystem nicht mit Steuergeldern, sondern mit den Geldern aus dem Parkgebühren-Fonds:

    „5.1 Investitionskosten.
    Die Investitionskosten belaufen sich auf rund 1,713 Mio. Franken (inkl. Mwst und Reserve von +20%), davon rund 1,045 Mio. Franken für das eigentliche Parkleitsystem und rund 668’000 Franken für die Ausrüstung der oberirdischen Parkplätze durch die Stadt Olten. Zur Finanzierung stehen im Fonds Parkplatzgebühren 1,471 Mio. Franken (Stand 31.12.2017) zur Verfügung.
    (Quelle: 18-12-20 pr Parkleitsystem Integrale Finanzierung.pdf)“

    Lediglich die jährlich CHF 23’000.- Betriebskosten sind im laufenden Budget enthalten. Beiträge der Parkhausbetreiber*innen sind hier noch nicht abgezogen. Hinzu kommt, dass der Autoverkehr nicht reduziert werden soll, sondern lediglich nicht weiter wachsen soll. Sie haben bereits angesprochen, wie die Verkehrssituation in Olten momentan ist.

    «Genau deshalb müssen für uns Oltner Anreize und keine Verbote her, aufs private Auto nach Möglichkeit zu verzichten. Dann macht auch ein millionenschwerer Projektkredit für ein Parkleitsystem plötzlich Sinn, wenn sich verschiedene Verkehrsträger ergänzen.»

    Antwort: Im gesamten Parkierungsreglement steht kein einziges Wort von Verbot. Betreffend Parkleitsystem, siehe obige Antwort.

    «Wieso soll die Oltner Bevölkerung nicht aus freien Stücken selber entscheiden dürfen, welche Verkehrsmittel für die individuelle Mobilität die richtigen sind?»

    Antwort: Die Oltner Bevölkerung wird in keinster Weise eingeschränkt in ihrer Wahl, welches Fortbewegungsmittel sie für ihre Mobilität benutzen möchte. Wo haben Sie das gelesen?

    «Brauche ich dazu wirklich eine neue staatliche Parkplatzregulierung?»

    Antwort: Dieses Parkierungsreglement ist nicht neu, es besteht bereits seit Jahrzehnten eine Erstellungspflicht für Parkplätze bei Bauten und Umbauten. Und werden weniger als die geforderten Parkplätze gebaut, ist eine gebundene Ersatzabgabe fällig. Das letzte gültige Reglement ist vom 1.11.2016 zur Erstellung von Parkplätzen in Olten.

    «Als komplett widersinnig erachte ich eine neu einzuführende „Ersatzabgabe“.»

    Antwort: Von wegen neu eingeführte Ersatzabgabe! Die Ersatzabgabe ist exakt dieselbe im neuen, wie im alten Reglement die Abgabe wird aber neu flexibler gestaltet (Richtlinien Berechnung Abstellplätze für Motorfahrzeuge, BauR Art.184):

    „Ersatzabgabe
    Pro nicht erstellten Abstellplatz hat die Grundeigentümerschaft in der Kern- und Kernrandzone (siehe Bauzonenplan) eine Ersatzabgabe in der Höhe von CHF 6’000.- und in den ürbigen Bauzonen eine solche von CHF 3’000.- zu leisten. […]

    Die Ersatzabgabe wird in einen Fonds gelegt, der ausschliesslich dem Zweck dient, vermehrt öffentliche Parkplätze zu schaffen und zu unterhalten.“

    vgl. neues Parkierungsreglement:

    „Art. 11 Ersatzabgabe

    Kann der Erstellungsp icht für private Abstellplätze für Personenwagen nicht oder nur mit unverhältnismäs- sigem Aufwand nachgekommen werden, hat die Grundeigentümerschaft folgende Ersatzabgabe pro minimal erforderlichen Abstellplatz gemäss Anhang «Gebietstypen Parkierung Olten» zu leisten:

    Gebietstyp I 6000 Franken
    Gebietstyp II und III: 3000 Franken“

    «Sofern ich das neue Reglement richtig interpretiere, muss ich bei einem Hauskauf und dem damit verbundenen Umbau – ich wohne in der Zone III – neu auch eine Gebühr an die Stadt entrichten, sofern ich bei einem geplanten Bauprojekt keinen Parkplatz auf meinem Grundstück errichte? Nein danke.»

    Antwort: Das ist so, wenn Sie das neue Reglement ablehnen. Mit dem neuen Reglement, wird es möglich, auf die Abgabe zu verzichten, beim alten Reglement nicht.

    Neues Reglement:
    Art.4 Erstellungspflicht (im neuen Parkierungsreglement)
    Absatz 2 besagt folgendes:

    „2 Unterschritten werden kann der vorgegebene reduzierte Bedarf bei Nachweis einer autoreduzierten Nutzung: Eine Baute oder Anlage gilt als autoreduziert, wenn mittels Mobilitätskonzept nachgewiesen wird, dass der vorgegebene reduzierte Bedarf an Abstellplätzen unterschritten werden kann, weil der tatsächliche Bedarf aufgrund spezieller Massnahmen oder Nutzungen tiefer liegt. Die autoreduzierte Nutzung ist im Grundbuch anzumerken, womit die Erstellungsplicht als erfüllt gilt.“

    Antwort auf Ihre Frage: Nein, müssen Sie nicht, wenn Sie nachweisen können, dass der Nutzungsbedarf nicht gegeben ist.

    «Und wieviele Parkplätze stehen dem Gewerbe nun tatsächlich künftig zur Verfügung? Sind es mehr, sind es weniger? Reichen diese zur Erhaltung der Arbeitgeberattraktivität in der Stadt Olten? Ich möchte ungern einem Gewerbebetrieb verunmöglichen, dass seine Mitarbeitenden zu teilweise unchristlichen Zeiten als Pendler ihren Arbeitsplatz nicht erreichen können.»

    Antwort: Zur Beantwortung dieser Frage konsultieren Sie bitte Art.8 im neuen Parkierungsreglement. Für Kund*innen stehen neu eher mehr Parkplätze zur Verfügung.

    Es stehen auch künftig genügend Abstellplätze für Betriebe zur Verfügung. Und Ziffer 1.2 regelt das Problem mit den Zeiten ausserhalb des ÖV-Betriebs.

    „Art. 8 Besondere Bestimmungen
    1 Eine angemessene Erhöhung der Zahl der maximal zulässigen Abstellplätze ist aufgrund nachgewiesener betrieblicher Bedürfnisse zulässig für
    1. Betriebe mit Fahrzeugen, die ausschliesslich Betriebszwecken dienen. Als Betriebsfahrzeuge gelten Servicefahrzeuge und vergleichbare, für den Betrieb notwendige Fahrzeuge, die auf den Betrieb eingelöst sind.
    2. Betriebe mit Arbeitsbeginn oder -ende ausserhalb der Betriebszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel.
    2 Bei Nutzungsänderungen bzw. -erweiterungen wird nur der Bereich neu bemessen, der von der Nutzungsänderung bzw. -erweiterung betroffen ist.“

    «So sehr ich mir noch mehr Freiflächen fürs Velo wünsche und so oft es geht auch den öV nutze, diese Vorlage zur möglichen Verknappung von Autoabstellflächen ist auch im zweiten Wurf nicht ausgegoren und auch wenn das Parlament dieses neue Regelwerk mindestens zu Teilen unterstützte, so finde ich es richtig, dass in diesem Fall das Referendum ergriffen wurde.»

    Antwort: Ich kann Sie beruhigen, es wird in Zukunft mehr Freiflächen fürs Velo geben, da die Anregung der Junge SP Region Olten bei der Vernehmlassung miteinbezogen wurde. Es gelten nun die SN-Norm 640, die Veloabstellplätze regelt.

    „III. Abstellplätze für leichte Zweiräder Art. 12 Richtwerte
    Für Abstellplätze für leichte Zweiräder (Velos und Mofas) kommt die SN-Norm 640 065 oder die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Nachfolgenorm zur Anwendung.
    Die SN-Norm darf ich leider nicht öffentlich machen, Sie können diese jedoch im Stadthaus einsehen.“

    Zum Schluss noch dies:
    Das Reglement berücksichtigt die widersprüchlichen Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und stellt insgesamt einen gelungen Kompromiss dar.

    Sagen Sie nun JA zum Parkierungsreglement, JA zu einer gutschweizerischen, mehrheitsfähigen Kompromisslösung und JA zu konstruktiver Gemeindepolitik.

    Freundliche Grüsse
    Corina Bolliger

    • Christian Ginsig

      Nur damit wir uns zu diesem Blog richtig verstehen. Er ist in der Ich-Form abgefasst, wiederspiegelt meine ganz persönliche Meinung. Eine kleine Bemerkung erlaube ich mir aber trotzdem zum erwähnten „Gebühren-Fonds“ . Ja wie um Himmels willen wurde der wohl gefüllt? Also seien wir doch ehrlich zueinander und reden Klartext. – Einen gut schweizerischen Kompromiss erkenne ich dann, wenn alle Seiten in einer gewissen Form profitieren. Und genau hier erschliesst sich mir der Sinn dieses neuen Reglements nach wie vor nicht. Statt immer weitere Verbote und Reglemente zu erlassen, müssen wir in Olten endlich anfangen, in Lösungen zu denken. Herzliche Grüsse von einem Oltner öV und Velofan.

  2. Marlies Meier

    @corinabolliger
    Kann es sein, dass Sie einfach nicht mit anderer Meinung umgehen können und nur Sie immer recht haben? So
    sollte man nicht Politik
    machen

    • Corina Bolliger

      @marlies meier

      Absolut nicht, man kann sehr gut gegen dieses Reglement sein, jedoch nicht aus den Gründen, die Herr Ginsig anspricht.

      Denn, wie ich schon in meinem ersten Kommentar dargelegt hat, stimmen einige seiner Annahmen nicht mit den Fakten überein.

      • marlies meier

        Bei Ihnen stimmen aber einige Fakten ja auch nicht überein . Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen, wie immer…….

        Aber soll sich jeder ein eigenes Bild machen. Für das Gewerbe Olten ist eine Ablehnung wichtig, und das Gewerbe gilt es zu unterstützen

      • Sind auch viele aus anderen Gründen dagegen. Glaube aber Sie werden immer was finden…..und die Meinung anderer nicht akzeptieren.

  3. Erich Bächler

    Doch Herr Ginsig, damit ein Umdenken stattfindet, braucht es Anreize UND Beschränkungen. Was mich an Ihrer Argumentation besonders stört, ist das nicht tot zu kriegende, aber durch zahlreiche Städte in der Schweiz schon längstens widerlegte Gejammer, das Gewerbe könne nur dann existieren, wenn jeder Kunde und Mitarbeiter mit seinem eigenen motorisierten Untersatz bis vor die Türen der Gewerbebetriebe fahren kann. Die Attraktivität von Städten wie Zürich und Bern beruht darauf, dass in den letzten Jahren der MIV zugunsten des Langsamverkehrs beschränkt wurde. Wenn dieses Prinzip in anderen Städten funktioniert, so ist nicht einzusehen, warum dies in der zentralsten, mit ÖV am besten erschlossensten Stadt der Schweiz nicht funktionieren sollte. Die unbegrenzte automobile Freiheit steht nun mal im Widerspruch zu einer lebenswerten und attraktiven Stadt. Das Prinzip „vor meinem Haus will ich Ruhe und vor dem des Nachbarn freie Fahrt“ funktioniert nun mal nicht. Ihre Ideen sind m.E. unausgegoren und unrealistisch. Einerseits wehren Sie sich aus fundamentalliberalen Gründen gegen jegliche Einschränkungen des MIV. Andererseits stellen Sie Forderungen nach mehr Flächen für Mobility, Velostationen, Fuss- und Velowege. Woher nehmen Sie diese Flächen? Boden ist ein begrenztes Gut, vor allem in Städten. Ihre fundamentalliberale Träumerei, dass die Oltner Bevölkerung „aus freien Stücken selber entscheiden darf, welche Verkehrsmittel für die individuelle Mobilität die richtigen sind“ funktioniert, wie man jeden Abend zur Hauptverkehrszeit sehen kann, leider nicht.

    • marlies meier

      Man kann doch Zürich und Bern nicht mit Olten vergleichen!
      Sowie haben diese Städte ein riesen Angebot an Parkhäuser.
      Wenn dann müssten Sie Olten mit einer Kleinstadt vergleichen.

      Warum boomt den ein Gäupark? Wärend Olten an einem Lädelisterben leidet? Sicher hat es nicht nur mit Parkplätze ect zu tun. Das sind mehrere Faktoren. Ob Ladenangebot ect.

      Aber der verleich zu Zürich geht ja nicht. Was aber wirklich schlimm ist in Olten……..Eine Politik die nichts hinkriegt. Und zwar nicht nur die Rechten. Die Linken genau so.

    • Christian Ginsig

      Hallo Herr Bächler, nein, es geht mir eben nicht um den motorisierten Untersatz sondern um eine gezielte Förderung des Langsamverkehrs in unserer Stadt. Wenn wir dies als Grundlage nehmen, lösen sich andere Fragen automatisch. Unsere Stadtverwaltung hat einen ersten klitzekleinen Schritt unternommen, indem sie zB den Mut hatte, zwei Ladeflächen für Elektroautos auf dem Munzingerplatz zu installieren. Ich wünsche mir von unserer Verwaltung viel mehr Mut, auch bestehende Fahrverbote für Velos zu hinterfragen, die Stadtseiten durchgängiger zu gestalten etc. Verbote sind und bleiben für mich aber keine Lösung.

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